BGH, Beschluss vom 2024-10-15 - 3 StR 427/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum15.10.2024
- Aktenzeichen3 StR 427/24
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Revision eines Angeklagten, der wegen des Handels mit Cannabis und dem Besitz eines Springmessers verurteilt wurde, keinen Erfolg hatte. Der Schuldspruch wurde klarer formuliert, aber die Strafe von fünf Jahren bleibt bestehen.
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