Compliance & Regulatory Monitor

Interesse an eigenem geldwertem Vorteil als Voraussetzung für ein gewerbsmäßiges Handeln; Vorstellung von Täuschung oder Wegnahme im Hinblick auf den Gehilfenvorsatz

In diesem Fall ging es um eine Angeklagte, die älteren Menschen bei Telefonbetrügereienhalf. Sie sollte über Schockanrufe und falsche Notlagen Geld von den Opfern abgezogen haben.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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