BGH, Beschluss vom 2024-11-06 - 5 StR 490/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum06.11.2024
- Aktenzeichen5 StR 490/24
In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs wird entschieden, dass der Angeklagte nicht zur Hauptverhandlung seiner Revision vorgeführt werden muss. Er wurde zuvor zu drei Jahren Gefängnis für das Einschleusen von Ausländern verurteilt, und die Staatsanwaltschaft möchte eine schärfere Strafe.
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