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BGH, Beschluss vom 2024-11-06 - 5 StR 628/24

In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Vorwegvollzug einer Freiheitsstrafe des Angeklagten aufgehoben wird. Der Angeklagte wurde wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt und sollte, bevor seine Therapie in einer psychiatrischen Einrichtung beginnt, eine gewisse Zeit im Gefängnis verbringen.

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