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BGH, Beschluss vom 2024-11-05 - 6 StR 447/24

In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Revision, also die Überprüfung eines Urteils, die der Angeklagte eingelegt hat, nicht erfolgreich war. Das Urteil des Landgerichts Potsdam bleibt weitgehend bestehen, aber es wurde festgelegt, dass 80.000 Euro, die der Angeklagte durch eine Straftat verdient hat, eingezogen werden.

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