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BGH, Beschluss vom 2024-10-16 - 3 StR 415/24

In diesem Gerichtsbeschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Antrag des Angeklagten, die Verfristung seiner Revision rückgängig zu machen, nicht angenommen wird. Außerdem wurde die Revision gegen ein vorheriges Urteil, das eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren zur Folge hatte, ebenfalls verworfen.

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