BGH, Beschluss vom 2024-10-09 - 4 StR 257/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum09.10.2024
- Aktenzeichen4 StR 257/24
In diesem Gerichtsurteil geht es um einen Mann, der wegen des Handels mit Drogen, speziell Marihuana, verurteilt wurde. Er hatte zuvor eine Gesamtstrafe und es wird entschieden, dass er den Wert der Drogen, die er verkauft hat, in Höhe von 188.450 € abgeben muss.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.