BGH, Beschluss vom 2024-07-30 - 5 StR 261/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum30.07.2024
- Aktenzeichen5 StR 261/24
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass einige Vorwürfe gegen einen Angeklagten nicht weiterverfolgt werden. Dennoch bleibt seine Gesamtstrafe von über fünf Jahren wegen schwerer Vergehen bestehen.
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