BGH, Beschluss vom 2025-03-11 - 4 StR 561/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum11.03.2025
- Aktenzeichen4 StR 561/24
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Angeklagter wegen Beleidigung nicht verurteilt werden kann, weil kein Strafantrag der betroffenen Person vorlag. Der Teil der Strafe, der die Beleidigung betraf, wurde aufgehoben, aber das Urteil wegen fahrlässiger Körperverletzung blieb bestehen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.