BGH, Beschluss vom 2024-11-27 - 6 StR 286/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum27.11.2024
- Aktenzeichen6 StR 286/24
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Revision einer Nebenklägerin gegen ein Urteil des Landgerichts Rostock unzulässig ist. Die Nebenklägerin wollte das Urteil anfechten, hatte aber nicht die nötigen Gründe, um dies zu tun.
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