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BGH, Beschluss vom 2025-04-08 - 1 StR 470/24

In diesem Fall hat ein Verurteilter mit einer Anhörungsrüge versucht, gegen einen vorhergehenden Beschluss des Gerichts vorzugehen. Die Rüge wurde jedoch als unzulässig zurückgewiesen, weil der Verurteilte nicht nachweisen konnte, dass sein Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt wurde.

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