Beihilfe zum Handeltreiben mit Cannabis: Fehlvorstellung des Gehilfen über die Substanz
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum29.10.2024
- Aktenzeichen1 StR 382/24
In diesem Urteil wurde entschieden, dass eine Person auch dann bestraft werden kann, wenn sie glaubt, jemand handel mit Cannabis, während es sich tatsächlich um andere Drogen handelt. Dies zeigt, dass die Vorstellung des Gehilfen über die Substanz nicht entscheidend ist, wenn er in einem illegalen Geschäft mitwirkt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.