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BGH, Beschluss vom 2025-03-05 - 1 StR 481/24

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revision der Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Aachen abgelehnt wurde. Die Angeklagte hatte gegen eine Strafe für den Handel mit der Droge Ecstasy geklagt, aber das Gericht sah keinen Grund, das Urteil aufzuheben.

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