BGH, Beschluss vom 2025-04-01 - 1 StR 481/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum01.04.2025
- Aktenzeichen1 StR 481/24
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revision eines Angeklagten, der wegen des Besitzes von Ecstasy verurteilt wurde, nicht erfolgreich war. Das Gericht stellte fest, dass die Gefährlichkeit des Wirkstoffs MDMA nicht ausreichend für eine höhere Strafe berücksichtigt wurde.
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