BGH, Beschluss vom 2025-03-11 - 4 StR 291/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum11.03.2025
- Aktenzeichen4 StR 291/24
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Geldstrafe für den Angeklagten auf nur einen Euro pro Tag reduziert wird. Außerdem müssen Zinsen auf das Schmerzensgeld erst ab einem späteren Datum gezahlt werden.
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