BGH, Beschluss vom 2025-01-14 - 4 StR 351/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum14.01.2025
- Aktenzeichen4 StR 351/24
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Angeklagter in mehreren Fällen schuldig ist, unter anderem wegen versuchten Raubes, Körperverletzung und Einfuhr von Drogen. Ein vorheriges Urteil wurde teilweise geändert, und die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt wurde aufgehoben, weil nicht ausreichend nachgewiesen wurde, dass eine Therapie erfolgreich sein würde.
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