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BGH, Beschluss vom 2024-09-24 - 2 StR 270/24

In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Anhörungsrüge des Verurteilten gegen einen vorherigen Beschluss abgelehnt wurde. Das bedeutet, dass der Verurteilte nicht gehört werden musste und der BGH die Argumente nicht für ausreichend hielt, um den ursprünglichen Beschluss zu ändern.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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