Compliance & Regulatory Monitor

BGH, Beschluss vom 2024-09-09 - 2 StR 279/24

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Revision des Angeklagten, der wegen Drogenhandel verurteilt wurde, unzulässig ist. Dies bedeutet, dass die Entscheidung des Landgerichts, die ihn zu einer langen Freiheitsstrafe verurteilt hat, bestehen bleibt.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

Kostenlos ansehen und weitere Urteile durchsuchen →

Zur amtlichen Originalquelle