BGH, Beschluss vom 2024-09-09 - 2 StR 342/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum09.09.2024
- Aktenzeichen2 StR 342/24
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof eine Strafe für einen Angeklagten aufgehoben, der mit Marihuana und Amphetamin gehandelt hat. Der Grund für die Aufhebung ist eine Gesetzesänderung, die Marihuana seit April 2024 nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz, sondern unter das Konsumcannabisgesetz stellt.
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