BGH, Beschluss vom 2024-10-04 - 2 StR 357/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum04.10.2024
- Aktenzeichen2 StR 357/24
Der Bundesgerichtshof hat ein früheres Urteil des Landgerichts Aachen teilweise aufgehoben. Ein Mann, der wegen Betrugs und Urkundenfälschung verurteilt wurde, kann sein Urteil anfechten, weil nicht klar war, ob eine frühere Geldstrafe richtig in die Gesamtstrafe einbezogen wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.