Anforderungen an Darlegung in Revisionsbegründung zur Einholung eines Sachverständigengutachtens
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum24.09.2024
- Aktenzeichen4 StR 272/24
In diesem Urteil hat das Landgericht Ulm entschieden, dass gegen einen Angeklagten kein Rechtsfehler vorliegt, der seine Revision unterstützen könnte. Der Angeklagte hatte beanstandet, dass das Gericht ein Sachverständigengutachten zu Verletzungen nicht eingeholt hat, was jedoch im Urteil nicht ausreichend begründet wurde.
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