BGH, Beschluss vom 2024-10-22 - 5 StR 341/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum22.10.2024
- Aktenzeichen5 StR 341/24
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Höhe der Einziehung des Wertes von Taterträgen bei einem Angeklagten wegen Drogenhandels angepasst werden muss. Der Angeklagte und ein Komplize wurden verurteilt, aber es gab einen Fehler in der Berechnung des zu versteuernden Betrags.
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