BGH, Beschluss vom 2024-09-17 - 6 StR 379/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum17.09.2024
- Aktenzeichen6 StR 379/24
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Angeklagter wegen des Handels mit Drogen schuldig ist. Das Gericht hat den Schuldspruch geändert und bestimmte rechtliche Aspekte berücksichtigt, die sich durch ein neues Gesetz über Cannabis ergeben haben.
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