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BGH, Beschluss vom 2024-09-17 - 6 StR 366/24

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Mann des bandenmäßigen Handeltreibens mit Cannabis schuldig ist. Das ursprüngliche Urteil wurde teilweise geändert, sodass die Strafhöhe und die Einziehung eines Anhängers neu verhandelt werden müssen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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