BGH, Beschluss vom 2025-03-26 - 4 StR 509/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum26.03.2025
- Aktenzeichen4 StR 509/24
In diesem Fall wurde das Urteil eines Landgerichts angefochten, das einen Angeklagten wegen Mordes zu einer Jugendstrafe verurteilt hat. Die Revisionen, also die Rechtsmittel der Nebenkläger, wurden als unzulässig verworfen.
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