Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Überwiegende Mitursächlichkeit des Hang für die Begehung der Anlasstaten
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum26.03.2025
- Aktenzeichen4 StR 579/24
In diesem Urteil geht es um die Unterbringung eines Angeklagten in einer Entziehungsanstalt. Das Landgericht hatte entschieden, dass er dort untergebracht werden soll, weil er eine Abhängigkeit hat und mehrere Straftaten begangen hat.
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