BGH, Beschluss vom 2024-10-01 - 3 StR 299/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum01.10.2024
- Aktenzeichen3 StR 299/24
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil des Landgerichts Koblenz aufgehoben, das einen Mann wegen der Verbreitung kinderpornographischer Inhalte verurteilt hatte. Die Strafe wurde zwar aufgehoben, die Feststellungen zum Schuldspruch bleiben jedoch bestehen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.