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BGH, Beschluss vom 2025-04-08 - 5 StR 60/25

In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs wird entschieden, dass die Haftzeit des Angeklagten, die er während der Auslieferung verbracht hat, eins zu eins angerechnet wird. Das bedeutet, diese Zeit wird bei der Strafe berücksichtigt.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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