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BGH, Beschluss vom 2024-11-07 - 4 StR 333/23

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen Antrag des Verurteilten auf erneute Anhörung zurückgewiesen. Zuvor hatte der Senat bereits eine Anhörung wegen einer Verletzung des rechtlichen Gehörs abgelehnt.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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