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BGH, Beschluss vom 2024-11-05 - 6 StR 558/24

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revision (Überprüfung des Urteils) eines Angeklagten, der wegen Drogenhandel verurteilt wurde, verworfen wird. Der Angeklagte hatte in einem früheren Verfahren eine Strafe von über sechs Jahren erhalten und wurde in einer weiteren Hauptverhandlung nicht in eine Entziehungsanstalt eingewiesen.

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