Vergewaltigung: Gewaltausübung durch Beibringung von Betäubungsmitteln
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum08.04.2025
- Aktenzeichen5 StR 731/24
In diesem Urteil wurde entschieden, dass der Angeklagte bei einer Vergewaltigung Betäubungsmittel verwendet hat, um das Opfer willenlos zu machen. Das Gericht hat festgestellt, dass dies als Gewalt zählt, weil der Täter durch die Betäubungsmittel den Widerstand des Opfers überwunden hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.