Maßregelvollzug: Zeugnisverweigerungsrecht eines Arztes zur psychischen Verfassung eines einstweilig Untergebrachten
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum10.03.2025
- Aktenzeichen5 StR 682/24
In diesem Urteil wurde entschieden, dass ein Arzt keine Schweigepflicht hat, wenn er über den psychischen Zustand eines Patienten im Maßregelvollzug aussagen soll. Der Arzt konnte seine Hinweise geben, weil der Angeklagte nicht mehr gegen die Informationsweitergabe protestierte.
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