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Maßregelvollzug: Zeugnisverweigerungsrecht eines Arztes zur psychischen Verfassung eines einstweilig Untergebrachten

In diesem Urteil wurde entschieden, dass ein Arzt keine Schweigepflicht hat, wenn er über den psychischen Zustand eines Patienten im Maßregelvollzug aussagen soll. Der Arzt konnte seine Hinweise geben, weil der Angeklagte nicht mehr gegen die Informationsweitergabe protestierte.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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