BGH, Beschluss vom 2024-11-06 - 6 StR 378/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum06.11.2024
- Aktenzeichen6 StR 378/24
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Verfolgung eines Angeklagten wegen des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge fortgesetzt wird, jedoch auf den Besitz von Cannabis nicht eingegangen wird. Die weitere Revision des Angeklagten wurde als unbegründet abgelehnt.
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