BGH, Beschluss vom 2025-04-08 - 1 StR 41/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum08.04.2025
- Aktenzeichen1 StR 41/25
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Untersuchungshaft des Angeklagten in Polen gleichwertig auf die Strafe angerechnet wird. Dies bedeutet, dass der Angeklagte von seiner Strafe für die Zeit der Haft in Polen profitiert und diese Zeit nicht zusätzlich absitzen muss.
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