BGH, Beschluss vom 2024-11-13 - 6 StR 497/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum13.11.2024
- Aktenzeichen6 StR 497/24
Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Neuruppin aufgehoben, in dem entschieden wurde, dass ein Beschuldigter wegen seiner psychischen Erkrankung in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden soll. Der BGH fordert, dass die Gründe für diese Entscheidung klarer erklärt werden müssen, insbesondere wie die Erkrankung mit den begangenen Taten zusammenhängt.
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