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BGH, Beschluss vom 2024-11-05 - 2 StR 509/24

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Revision, die der Angeklagte gegen ein vorheriges Urteil des Landgerichts Bonn eingelegt hat, nicht erfolgreich war. Auch die Beschwerde des Angeklagten bezüglich der Kosten seines Verfahrens wurde abgelehnt.

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