Compliance & Regulatory Monitor

Einziehung von Bargeld bei ungeklärter gegenständlicher Existenz und Herkunft im Betäubungsmittelkontext

In diesem Urteil geht es um die Einziehung von Bargeld, das aus dem Handel mit Betäubungsmitteln stammt. Das Landgericht hatte zunächst einen Betrag von 23.270 Euro angeordnet, aber die Staatsanwaltschaft wollte mehr Geld einziehen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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