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Strafverfahren: Bestellung eines Pflichtverteidigers vor Einleitung des Ermittlungsverfahrens beim BGH

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Antragsteller keinen Pflichtverteidiger bekommen kann, wenn noch kein Ermittlungsverfahren gegen ihn läuft. Der Antrag wurde abgelehnt, weil der Generalbundesanwalt festgestellt hat, dass kein Verfahren eingeleitet wird.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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