BGH, Beschluss vom 2024-11-13 - 1 StR 432/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum13.11.2024
- Aktenzeichen1 StR 432/24
In diesem Fall hat ein Angeklagter vor dem Bundesgerichtshof (BGH) auf die Einlegung von Rechtsmitteln, also auf eine Art von juristischem Einspruch, gegen ein Urteil des Landgerichts verzichtet. Dadurch konnte die Revision des Angeklagten nicht mehr angenommen werden.
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