BGH, Beschluss vom 2025-03-17 - 6 StR 34/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum17.03.2025
- Aktenzeichen6 StR 34/25
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Angeklagte für den Handel mit Cannabis und den Besitz von verbotenen Gegenständen schuldig ist. Die Revision, also die Überprüfung des Urteils, wurde abgelehnt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.