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BGH, Urteil vom 2024-10-09 - 2 StR 103/24

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Köln verworfen wird. Der Angeklagte wurde wegen des Besitzes eines verbotenen Gegenstandes bestraft, aber von den schwereren Vorwürfen des Drogenhandels freigesprochen.

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