BGH, Beschluss vom 2024-10-22 - 2 StR 117/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum22.10.2024
- Aktenzeichen2 StR 117/23
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof ein Verfahren entschieden, in dem ein Verurteilter eine Anhörungsrüge eingelegt hat. Das bedeutet, er wollte, dass seine Meinung zur Urteilsentscheidung nochmal angehört wird.
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