Klage gegen eine Sparkasse auf Rückzahlung von Kontoführungsgebühren: Befangenheitsbesorgnis für den erkennenden Richter wegen persönlicher Betroffenheit durch vorangegangene Auseinandersetzung mit der beklagten Sparkasse
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum15.04.2025
- AktenzeichenXI ZB 13/24
In diesem Fall wollte eine Frau von einer Sparkasse Geld zurückbekommen, das sie für die Führung ihres Girokontos bezahlt hatte. Die Richterin, die den Fall bearbeitete, hatte jedoch selbst in der Vergangenheit ein ähnliches Problem mit der Sparkasse, was die Beklagte dazu veranlasste, die Richterin abzulehnen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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