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BGH, Beschluss vom 2025-02-24 - 2 StR 462/24

In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Anhörungsrüge des Verurteilten abgelehnt wurde. Er wurde zuvor bei einem Landgericht wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung verurteilt und die daraufhin eingelegte Revision wurde als unbegründet verworfen.

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