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Volksverhetzung: Übersendung eines den Holocaust leugnenden Schreibens an eine Behörde

In dem Urteil wurde darüber entschieden, dass eine Frau, die einen Brief an das Finanzamt geschickt hat, in dem sie den Holocaust leugnete, nicht wegen Volksverhetzung verurteilt wird. Das Landgericht München II sprach sie von diesem Vorwurf frei, und die Revision der Staatsanwaltschaft wurde verworfen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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