BGH, Beschluss vom 2024-11-26 - 6 StR 585/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum26.11.2024
- Aktenzeichen6 StR 585/24
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass einem Angeklagten die Frist zur Einlegung einer Revision (Überprüfung) gegen ein Gerichtsurteil wieder zugesprochen wird. Er hatte versehentlich die Frist versäumt, weil sein Verteidiger ein falsches Datum eingetragen hatte.
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