BGH, Beschluss vom 2025-04-23 - 5 StR 11/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum23.04.2025
- Aktenzeichen5 StR 11/25
Der Angeklagte hat gegen ein Urteil des Landgerichts Dresden Revision eingelegt, das heißt, er wollte das Urteil überprüfen lassen. Das Gericht hat die Revision jedoch als unbegründet verworfen, hat aber die Einzelstrafe von ursprünglich fünf Jahren auf vier Jahre und drei Monate herabgesetzt.
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