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Eröffnung eines Hauptverfahrens ohne Vorliegen eines schriftlichen Beschlusses

In diesem Urteil wurde entschieden, dass das Hauptverfahren gegen den Angeklagten auch ohne einen schriftlichen Eröffnungsbeschluss begonnen werden kann. Das Gericht hat festgestellt, dass der Wille zur Eröffnung des Verfahrens ausreichend klar war, auch wenn nicht alle formalen Anforderungen erfüllt wurden.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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