Eröffnung eines Hauptverfahrens ohne Vorliegen eines schriftlichen Beschlusses
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum06.11.2024
- Aktenzeichen4 StR 383/24
In diesem Urteil wurde entschieden, dass das Hauptverfahren gegen den Angeklagten auch ohne einen schriftlichen Eröffnungsbeschluss begonnen werden kann. Das Gericht hat festgestellt, dass der Wille zur Eröffnung des Verfahrens ausreichend klar war, auch wenn nicht alle formalen Anforderungen erfüllt wurden.
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