BGH, Beschluss vom 2025-04-24 - 5 StR 729/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum24.04.2025
- Aktenzeichen5 StR 729/24
In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs wurde der Antrag des Nebenklägers auf Prozesskostenhilfe abgelehnt. Zudem wurde die Revision des Nebenklägers gegen ein vorheriges Urteil als unzulässig zurückgewiesen.
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