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BGH, Beschluss vom 2024-10-29 - 3 StR 413/24

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Duisburg abgewiesen wurde. Der Angeklagte muss also weiterhin 5.000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer einer Vergewaltigung zahlen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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